Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bestimmungen

Vereinbarung: Diese stellt den Projektvorschlag, den Vertrag, die Nutzungsbedingungen und alle weiteren Dokumente dar, die beigefügt werden können

Inhalte des Auftraggebers: Alle Materialien wie bspw. Texte, Bilder und andere Inhalte, die bei der Erstellung des Lieferergebnisses verwendet werden sollen.

Lieferergebnisse: Die im Angebot und im Vertrag spezifizierte Arbeit, die dem Auftraggeber von mobilunity.ch zu liefern ist.

Designerwerkzeuge: Alle Werkzeuge, die mobilunity.ch zur Umsetzung des Projektes verwendet und entwickelt hat, inklusive Schriftarten, Web-Autorenwerkzeuge, Quellcodes, Anwendungen, Software und andere patentierbare oder nicht patentierbare Erfindungen. Darunter fallen auch nicht urheberrechtlich zu schützende Ideen wie Layouts, funktionale Elemente, Navigation, Webseiten-Designs und Architekturen.

Endgültige Lieferergebnisse: Die endgültige Fassung aller dem Auftraggeber von mobilunity.ch zur Verfügung gestellten und akzeptierten Pflichtergebnisse.

Projekt: Umfang und Zweck der durchzuführenden Arbeiten, wie sie im Angebot definiert und detailliert sind.

Dienste: Alle Dienstleistungen und Arbeiten, die mobilunity.ch dem Auftraggeber, wie im Rahmen des Angebots definiert, zuteilwerden lässt.

Materialien Dritter: Eigene Materialien Dritter, die im Rahmen des Projekts verwendet werden sollen. Dazu gehören auch Artikel wie bspw. Abbildungen Dritter und Archivfotos.

Entwicklungsdienste

mobilunity.ch erbringt die Entwicklungsdienstleistungen gemäß dem Arbeitsplan und den vorgesehenen Meilensteinen.

Angebot / Leistungsumfang

Die Vertragsbedingungen sind 30 Tage lang nach Empfang durch den Auftraggeber gültig. Nach Ablauf dieser Frist behält sich mobilunity.ch das Recht vor, die Vereinbarung abzuändern und erneut zur Zustimmung vorzulegen

Kompensation

Zusätzliche Kosten: Die Angebotskosten enthalten nur die Entwicklungskosten. Fremdkosten wie bspw. für Lizenzierung und Hosting werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Aufwendungen: Der Auftraggeber ist verantwortlich für alle Auslagen, die mobilunity.ch zum Selbstkostenpreis entstehen.

Gebühren: Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, mobilunity.ch alle im Projektplan aufgeführten Gebühren einschließlich aller damit verbundenen Steuern zu bezahlen.

Zahlung

Rechnungen: Alle Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Alle Aufwendungen und zusätzlichen Kosten werden gesondert aufgeführt.

Zahlungsplan: Die Zahlungen erfolgen gemäß den im Arbeitsplan und den Meilensteinplänen vereinbarten Meilensteinen wie sie im Angebot vereinbart worden sind.

Änderungen des Projektumfangs

Änderungswunsch: Jeder Änderungswunsch des Auftraggebers zur Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs bedarf der Schriftform. Jeder Änderungswunsch wird die gewünschten Änderungen vollständig und in allen Details beschreiben. mobilunity.ch wird innerhalb von 5 Werktagen eine Antwort mit allen im Detail ausgearbeiteten zusätzlichen Kosten und Änderungen der Liefertermine und -bedingungen bereitstellen.

Geringfügige Änderungen: Alle Änderungen, die von mobilunity.ch als geringfügig eingestuft werden, werden zu unseren Standard-Stundensätzen in Rechnung gestellt. Diese Gebühren werden zusätzlich zu den bereits im Projektantrag vereinbarten Honoraren erhoben und dürfen nicht durch einen vereinbarten End- oder Höchstpreis beschränkt werden. Alle erforderlichen Änderungen des Lieferabrufs sind dem Auftraggeber mitzuteilen.

Größere Änderungen: Jede Änderung, die wahrscheinlich 20 % oder mehr der gesamten geplanten Kosten ausmacht oder 20 % oder mehr der Projektzeit in Anspruch nimmt, wird als größere Änderung angesehen. In diesem Fall wird mobilunity.ch dem Auftraggeber ein neues und zusätzliches Angebot zur Zustimmung unterbreiten. Es werden keine Arbeiten an dem Projekt durchgeführt bis der neue Antrag unterschrieben/vereinbart und angenommen wurde und die Gebühren beglichen sind.

Annahme von Änderungsvorschlägen: Der Auftraggeber hat 14 Werktage Zeit, um jeden neuen Vorschlag anzunehmen. Wird das Angebot nicht akzeptiert, ist mobilunity.ch nicht dazu verpflichtet, jedwede zusätzlichen Arbeiten außerhalb des Rahmens der ursprünglichen Vereinbarung zu erbringen.

Verzögerungen

Verzögerungen des Auftraggebers: Der Auftraggeber sollte alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um alle erforderlichen Informationen, Zustimmungen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Jede vom Auftraggeber verursachte Verzögerung führt zu einer Verlängerung jedes nachfolgenden Meilensteins um die entsprechenden Tage.

Verzögerungen von mobilunity.ch: mobilunity.ch wird sich bemühen, alle Meilensteine gemäß dem Arbeitsplan einzuhalten. Im Falle von Verzögerungen wird der Auftraggeber per E-Mail benachrichtigt.

Allgemeine Verzögerungen: Dabei handelt es sich um Verzögerungen, die außerhalb der Kontrolle der beiden Parteien liegen und folgende Ursachen haben können (aber nicht darauf beschränkt sind): Naturkatastrophen, Stromausfälle, Feuer, Überschwemmungen, höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Regierungshandlungen, Krieg, Terrorismus oder Epidemien. Diese Verzögerungen gelten nicht als Vertragsverletzung und führen zu einer Verlängerung der nachfolgenden Termine um die entsprechenden Tage.

Begutachtung und Abnahme

Testen: mobilunity.ch testet alle Lieferergebnisse mit wirtschaftlich vertretbaren und akzeptablen Methoden und korrigiert alle Probleme, die vor der Auslieferung an den Auftraggeber festgestellt wurden.

Zustimmungsfristen: Der Auftraggeber muss innerhalb von 7 Werktagen eine Zustimmung oder Ablehnung eines lieferbaren Meilensteins vorlegen. Jede Ablehnung muss schriftlich erfolgen und die gemachten Einwände, Änderungen oder Korrekturen detailliert aufführen. mobilunity.ch wird ein überarbeitetes Lieferergebnis innerhalb von 14 Werktagen beschließen und ausliefern. Der Auftraggeber hat dann weitere 7 Werktage Zeit zuzustimmen und jegliche Änderungen schriftlich anzufordern.

Verantwortung des Auftraggebers

Der Auftraggeber erkennt an, dass er für das rechtzeitige und angemessene Handeln in Bezug auf alle folgenden Punkte verantwortlich ist:

  • Bereitstellung aller Inhalte in einer Form, die, sofern es im Angebot nicht anders vereinbart worden ist, ohne zusätzliche Bearbeitung durch mobilunity.ch innerhalb der Lieferergebnisse verwendet werden kann.
  • Für das Korrekturlesen und Überprüfen aller Materialien: mobilunity.ch berechnet für alle Korrekturen, die erforderlich sind, eine Gebühr.
  • Für das Treffen rechtzeitiger Entscheidungen in Bezug auf andere Parteien.

Akkreditierung und Förderung

Akkreditierung: mobilunity.ch ist berechtigt, auf jeder Seite der endgültigen Lieferergebnisse einen Akkreditierungs-Hyperlink zu platzieren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes im Vorschlag vereinbart worden ist.

Förderung: mobilunity.ch behält sich das Recht vor, die Lieferergebnisse anzuzeigen, zu veröffentlichen und zu vervielfältigen sowie die Autorenschaft für folgende Verwendungszwecke zum Zwecke der Werbung, der beruflichen Weiterentwicklung oder der Anerkennung von Spitzenleistungen anzugeben: Portfolios, Webseiten, Galerien, Zeitschriften und andere Medien.

Werbefreigabe: Jede Partei hat das Recht, ihre Rolle innerhalb des Projekts auf ihrer Webseite oder in anderen Werbematerialien zu beschreiben. Die Zustimmung durch eine der Parteien sollte nicht unangemessen verweigert und ein Link zur Webseite der anderen Partei hinzugefügt werden.

Vertrauliche Informationen

Alle Informationen, die entweder der Auftraggeber oder mobilunity.ch als vertraulich erachtet, sind als solche zu behandeln, unabhängig davon, ob sie urheber- oder patentrechtlich geschützt sind oder nicht. Keine vertraulichen Informationen dürfen an Dritte weitergegeben werden und sollten nur für die Durchführung dieses Projekts verwendet werden. Vertrauliche Informationen können nicht als Informationen angesehen werden, die dem Empfänger oder einer anderen Partei bereits bekannt sind oder von Dritten ohne jegliche Einschränkung empfangen oder weitergegeben werden.

Beziehungen

Agenten: mobilunity.ch behält sich das Recht vor, Drittanbieter für die von mobilunity.ch angebotenen Dienste zu beauftragen. mobilunity.ch behält die volle Verantwortung für die Erfüllung aller im Angebot spezifizierten Anforderungen.

Exklusivität: Es gibt keine Ausschließlichkeitsvereinbarung zwischen beiden Parteien. Dem Auftraggeber steht es frei, andere Parteien zu beauftragen, die die gleichen oder ähnliche Dienste für mobilunity.ch bereitstellen. mobilunity.ch ist es ebenfalls gestattet, seine Dienste zu bewerben und sie jedem anderen Auftraggeber anzubieten und zur Verfügung zu stellen

Unabhängiger Auftragnehmer: mobilunity.ch gilt als unabhängiger Auftragnehmer. mobilunity.ch bestimmt nach eigenem Ermessen wie es die Projektergebnisse ausliefert. Jegliche Angebote oder Vereinbarungen mit mobilunity.ch werden kein Agentur-, Partnerschafts-, Joint-Venture- oder Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis andeuten oder begründen. Durch eine Vereinbarung zwischen mobilunity.ch und dem Auftraggeber wird keine Ermächtigung erteilt, als Vermittler für eine andere Partei aufzutreten oder diese zu binden. Alle den Parteien eingeräumten Rechte sind rein vertraglicher Natur. Die von mobilunity.ch erbrachten Lieferergebnisse und Arbeiten gelten nicht als Leiharbeit im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.

Haftbarkeit

Die Haftung von mobilunity.ch ist begrenzt auf die Beträge, die der Kunde an mobilunity.ch gezahlt hat. Die Dienstleistungen von mobilunity.ch werden im Ist-Zustand erworben, und in keinem Fall kann mobilunity.ch für Schäden und/oder Verluste haftbar gemacht werden, die dem Kunden entstehen.

Rechte für produzierte Werke

Lizenz: Der Auftraggeber erhält von mobilunity.ch eine nicht-exklusive, unbefristete, weltweite Lizenz zur Nutzung und Anzeige aller finalen Lieferergebnisse. Der Auftraggeber darf keine Änderungen vornehmen, keine zusätzlichen Arbeiten daraus ableiten oder den endgültigen Lieferergebnissen einzelne Teile entnehmen. Die von mobilunity.ch gewährten Rechte gelten für die Nutzung des finalen Lieferergebnisses in der vereinbarten Form.

Support-Dienste

Gewährleistungszeiträume: mobilunity.ch wird jede kommerziell angemessene und technische Unterstützung zur Verfügung stellen, um die Lieferergebnisse zu aktualisieren und zu warten sowie auftretende Probleme zu beheben. Ein zusätzlicher Support wird zu den Standardtarifen von mobilunity.ch berechnet. Jedes von mobilunity.ch erbrachte Lieferergebnis, das Dritte bearbeitetet haben oder in das sie eingedrungen sind, verliert sein Recht, innerhalb der Gewährleistungsfrist von mobilunity.ch unterstützt zu werden. Die Gewährleistung wird in diesem Fall als hinfällig betrachtet und mobilunity.ch wird nicht länger irgendeine Verantwortung für die betroffenen Lieferergebnisse tragen.

mobilunity.ch behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Alle Änderungen können auf dieser Seite eingesehen werden, und Ihre fortgesetzte Nutzung dieser Seite signalisiert, dass Sie diesen Änderungen zustimmen.

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